Bundesregierung: Maßnahmenpaket 2023 für die Bau- und Immobilienbranche
Vereinfachte Zusammenfassung von
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/Massnahmenpaket-bauen/massnahmenpaket-artikel.html
Stand 01.10.2023

1 – Degressive AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Einführung einer degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung) von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude.
- Ziel: Beschleunigte Refinanzierung von Investitionen und Schaffung von Investitionsanreizen zur Stabilisierung der Bauwirtschaft.
- Keine Baukostenobergrenzen.
- Ab einem Effizienzstandard von EH 55 ist der Bau möglich.
- Die degressive AfA gilt für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und zwischen dem 30. September 2023 und dem 1. Oktober 2029 gebaut werden.
- Entscheidend für die degressive AfA ist der angezeigte Baubeginn, nicht der Bauantrag.
- Ergänzt die Erhöhung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent und die Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Mietwohnungsneubau.
2 – Verankerung von EH40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard wird ausgesetzt
- Treibhausgas-Emissionen im Gebäudebereich reduzieren, um Klimaschutz und steigende Kosten fossiler Energieträger zu bekämpfen.
- Einführung des EH 55 als Standard ab 1. Januar 2023 für Neubauten.
- Diskussion über Reform der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) und Überarbeitung des Neubaustandards.
- Klimaneutrales Heizen im Neubau ab 1. Januar 2024 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sichergestellt.
- Aussetzung der Verankerung von EH 40 als verbindlichem gesetzlichen Neubaustandard aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft.
- Ziel europaweit für Klimaschutz in allen Sektoren und Einbindung von Materialien und ihrer Produktion im Lebenszyklus von Gebäuden.
- Stärkung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Novellierung des Vergaberechts für 2024 geplant.
- Unterstützung von anspruchsvollen Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand in den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und Ausschluss verpflichtender Sanierungen einzelner Wohngebäude.
- Weiterentwicklung der bedingten Anforderungen im GEG.
3 – Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle vereinfachen und beschleuingen
- Der Bund plant, den Bau von bezahlbarem Wohnraum in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten zu erleichtern und zu beschleunigen.
- Dies wird durch eine befristete Sonderregelung ermöglicht, die sich an der Generalklausel des § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches (BauGB) orientiert.
- Die Sonderregelung wird bis zum 31. Dezember 2026 gelten.
- Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird eine entsprechende Änderung des BauGB noch im aktuellen Jahr vorlegen.
4 – Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau
- Bundesregierung plant 18,15 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau 2022-2027
- Länder beteiligen sich mit 1,50 Euro pro Bundes-Euro (Komplementärfinanzierung)
- Insgesamt stehen bis 2027 etwa 45 Milliarden Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung
- Bund und Länder teilen die Verantwortung für das Programm
5 – KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF)
- Bundesregierung fördert klimafreundliches Bauen
- Anpassungen an den KfW-Neubauprogrammen KFN und WEF
- Kredithöchstbeträge im WEF um 30.000 Euro erhöht
- Anhebung der Einkommensgrenze für zinsvergünstigte Darlehen von 60.000 Euro/Jahr auf 90.000 Euro/Jahr
- Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten für Familien zum Programm
6 – Wohneigentumsprogramm „Jung kauf Alt“
- Bundesregierung plant Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für 2024 und 2025.
- Ziel: Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude.
- Programm beinhaltet Sanierungsauflagen nach BEG-Regeln.
- Abwicklung über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
- Finanzierung bis 2027 aus dem Klima- und Transformationsfonds, analog zur bestehenden Förderung für „Klimafreundlichen Neubau/Wohneigentum für Familien“ (WEF).
7 – Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohneinheiten
- Deutschland hat Leerstand bei Gewerbeimmobilien, insbesondere in Büros und Einzelhandelsräumen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-Pandemie.
- Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) prognostiziert ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten durch die Umnutzung dieser Immobilien.
- Die Umnutzung spart Fläche und Baustoffe und hat eine vorteilhafte ökologische Bilanz.
- Eigentümer und Investoren, die Gewerbeimmobilien gemäß den BEG-Förderbedingungen umbauen und dabei zu Wohnraum machen, können ab 2024 und 2025 von einem zusätzlichen KfW-Förderprogramm mit insgesamt 480 Millionen Euro profitieren.
- Das Ziel ist, den klimafreundlichen Umbau zu fördern und Leerstand zu reduzieren, indem zinsverbilligte Kredite aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden.
8 – Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden
- Ziel: Bauen soll einfacher, schneller und günstiger werden.
- Fokus auf Gebäudetyp E.
- Vertragspartner sollen Spielräume für innovative Planung vereinbaren können.
- Möglichkeit, von kostenintensiven Standards abzuweichen.
- Änderungen der Musterbauordnung und Landesbauordnungen geplant.
- Bundesregierung plant eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ bis Ende des Jahres.
9 – Vergünstigte Abgabe BImA-eigener Grundstücke für öffentliche Aufgaben sowie den sozialen Wohnungsbau
- Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verlängert die vergünstigte Abgabe von BImA-eigenen Grundstücken für öffentliche Aufgaben und den sozialen Wohnungsbau um weitere fünf Jahre bis Ende 2029.
- Ziel ist es, Kommunen zur Entwicklung von Bauland zu motivieren.
- Eine Option besteht darin, den Verbilligungsbetrag für Sozialwohnungen von 25.000 Euro auf 35.000 Euro pro Wohnung zu erhöhen und das Verbilligungsvolumen für andere öffentliche Zwecke um 10 Millionen Euro pro Jahr zu steigern.
- Die Bundesregierung erwägt, dass die BImA den Erbbauzins für Flächen, die für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden, auf Grundlage eines verbilligten Verkehrswerts berechnen kann.
- Die Entscheidung darüber soll im zukünftigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden und muss die Haushaltspolitik des Bundes berücksichtigen.
10 – Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe
- Bundesregierung plant Erhöhung von Lärmrichtwerten bei Gewerbebetrieben
- Experimentierklausel in der TA Lärm vorgesehen
- Gemeinden entscheiden über Anwendung im Bebauungsplan
- Andere planerische Lärmkonfliktlösungen bleiben möglich
11 – Förderung beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage
- Unterstützung von Hauseigentümern beim Einbau klimafreundlicher Heizungsanlagen im Rahmen der BEG-Sanierungsförderung.
- Die Förderung beträgt je nach Einkommen 30 bis 75 Prozent.
- Einführung eines Klima-Bonus (Speed-Bonus) für den Austausch alter Heizungen.
- Erhöhung des Speed-Bonus auf 25 Prozent in 2024 und 2025.
- Geplante Degression wird vorgezogen.
- Senkung des Speed-Bonus um 5 Prozent in 2026 und 2027, danach um 3 Prozent.
- Erweiterung des Speed-Bonus auf Wohnungsunternehmen und Vermieter.
- Ziel: Motivation von Wohnungsunternehmen zur Beteiligung an der Wärmewende und Entlastung von Mietern.
- Steigerung der Förderung für energieeffiziente Sanierung von 15 Prozent auf 30 Prozent Zuschuss und steuerliche Abschreibung.
- Reduzierung des Zuschusses auf 15 Prozent und der steuerlichen Abschreibung auf 20 Prozent ab 2026.
12 – Senkung der Erwerbsnebenkosten
- Bundesregierung will mehr Menschen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum erleichtern.
- Hauptziel ist die Senkung der Erwerbsnebenkosten, um die Immobilienfinanzierung zu erleichtern.
- Die Bundesregierung möchte den Ländern mehr Spielraum bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer geben, etwa durch die Einführung eines Freibetrags.
- Ein Vorschlag zur Öffnungsklausel wurde den Ländern auf Arbeitsebene unterbreitet.
- Die Gegenfinanzierung wird durch erweiterte Besteuerung von Share Deals geprüft, aber viele Länder lehnen diesen Vorschlag ab.
- Die Gespräche und Erörterungen werden fortgesetzt, da die Länderbelange bei Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes besondere Berücksichtigung erfordern.
13 – Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
- Die Bundesregierung strebt eine beschleunigte Planung und Genehmigung im Wohnungsbau an.
- Durch die Digitalisierungsnovelle des BauGB wurden Genehmigungsfristen für Bauleitpläne von 3 auf 1 Monat verkürzt.
- Ein „Pakt für Planungs- und Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ mit den 16 Bundesländern ist geplant.
- Geplante Änderungen in den Landesbauordnungen ab November 2023:
- Typengenehmigungen für seriellen und modularen Bau gelten bundesweit und werden gegenseitig anerkannt.
- Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau haben eine bundesweit einheitliche Frist von 3 Monaten bis 2026.
- Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken sind unter Bedingungen genehmigungsfrei.
- Kfz-Stellplatzanforderungen bei Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbau werden vereinheitlicht, mit dem Ziel der Pflichtentfall.
14 – Neue Wohngemeinnützigkeit an den Start gehen lassen
- Neue Wohngemeinnützigkeit geplant für nächstes Jahr
- Ziel: Schaffung von dauerhaften Sozialbindungen im Neubau und Bestand
- Bundesregierung plant Investitionszuschüsse und Steuervorteile dafür
- Maßnahme soll neues Marktsegment ansprechen
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Foto von Cosmic Timetraveler auf Unsplash
